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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rössle Apart FeWo

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebs Rössle Apart FeWo (Inhaber: Karl Ebinger), Im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1. Dem Vermieter steht es frei, die Unterkunftsbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohnung/Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetriebs erhöht. Er ist jedoch nicht verpflichtet eine solche Verringerung zu akzeptieren und kann auf die Stornierungsbedingungen verweisen.

3.4. Rechnungen des Vermieters sind innerhalb 8 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.

3.5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Vermieter berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Sofern zwischen Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.

4.3. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

4.4. Die Stornierungsbedingungen der Rössle Apart FeWo Inh. Karl Ebinger lauten wie folgt: Stornierungen sind grundsätzlich in Textform dem Vermieter mitzuteilen. Stornierungen, die bis 30 Tage vor Anreise erfolgen sind kostenfrei. Stornierungen, die zwischen 30 Tage und 14 Tage vor Anreise zugehen, werden mit 50% des Gesamtpreises berechnet. Stornierungen, die innerhalb 14 Tage vor Anreise erfolgen, sowie Nichtanreise und außerplanmäßiger Aufenthaltsabbruch werden mit 100% des Gesamtpreises berechnet.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen/Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer/Wohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Wohnungen dem Vermieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

7. HAFTUNG DES HOTELS

7.1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/ oder hinterlässt.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz der Unterkunft, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters oder des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Beherbergungsbetriebs.

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Rechnungs- und Postadresse:

Rössle Apart Fewo, Karl Ebinger, Hauptstr. 14, 79877 Friedenweiler Rötenbach.